Kfz-Überführung nach Kroatien
Länderinformationen für Kurzzeitkennzeichen & Ausfuhrkennzeichen
Kfz-Überführung nach Kroatien
Alle wichtigen Informationen für die Fahrzeugüberführung nach Kroatien (HR) — Versicherungsschutz, Deckungssummen und Kennzeichen-Empfehlung auf einen Blick.
Kroatien ist seit 2023 EU-Mitglied und Schengen-Staat. Das Ausfuhrkennzeichen wird anerkannt.

Seit dem 01. Juli 2013 ist Kroatien Mitglied der Europäischen Union. Schon zuvor war der 4,4 Millionen Einwohner starke Balkanstaat eines der beliebtesten Urlaubsziele der Deutschen. Durch den EU-Beitritt haben sich einige Regelungen für die KFZ Ausfuhr geändert. Generell gilt deshalb, dass die grüne Versicherungskarte für Kroatien, das Ausfuhrkennzeichen für Kroatien sowie ausreichend Euros und Kuna die wichtigsten Reisebegleiter bleiben. Im Folgenden werden die wichtigsten KFZ Ausfuhrregelungen für Kroatien im Detail dargelegt. Wir bieten Ihnen außerdem eine PDF-Datei als kostenlosen Download an, in der die wichtigsten Punkte zusammengefasst werden. Drucken Sie sich diese einfach aus, um auf der sicheren Seite zu sein.
Einreisebestimmungen

Durch den EU-Beitritt Kroatiens hat sich die Einreise deutlich vereinfacht. Als Ausweisdokumente werden Reisepass, Personalausweis, vorläufiger Personalausweis sowie der Kinderreisepass anerkannt. Grenzkontrollen werden weiterhin durchgeführt. Zu beachten ist, dass für das zu überführende Fahrzeug ein gültiger Versicherungsnachweis mitgeführt werden muss. Die grüne Versicherungskarte für Kroatien ist dabei nicht unbedingt notwendig, bleibt aber dennoch empfehlenswert. Grundsätzlich gelten für die Aufenthaltsdauer in Kroatien die gültigen Einreisebestimmungen der EU. Wer länger als zwei Wochen in Kroatien bleiben möchte, sollte sich deshalb bei den kroatischen Auslandsvertretungen in Deutschland informieren. So empfiehlt es das Auswärtige Amt.
Wer sein Kraftfahrzeug
nach Kroatien ausführen möchte, weil er hier seinen
Zweitwohnsitz hat, kann die deutschen Kennzeichen am Auto lassen,
vorausgesetzt, er verbringt nicht mehr als 183 Tage pro Jahr in
Kroatien und nimmt das Fahrzeug anschließend wieder mit
zurück nach Deutschland. In diesem Fall ist zwar die
grüne Versicherungskarte für Kroatien empfehlenswert.
Man muss sich aber nicht länger um einen Versicherungsschutz
für Kroatien bemühen.
Bei einer einfachen Überführung nach Kroatien aus
Exportgründen hat man bei den Kennzeichen zwei
Möglichkeiten: Zur Auswahl stehen die Kurzzeitkennzeichen
sowie die Ausfuhrkennzeichen. Die Kurzzeitkennzeichen sind für
fünf Tage gültig. In der Theorie reicht diese Zeit
aus. Praktisch kann es jedoch immer wieder zu Problemen kommen.
Empfehlenswerter sind deshalb die Ausfuhrkennzeichen für
Kroatien. Versichert werden diese über eine
Haftpflichtversicherung. Die Deckungssummen betragen dabei 481.000 Euro
für Personenschäden sowie 206.000 Euro für
Sachschäden (Stand: Oktober 2013). Weiter erhöht
werden können diese Werte nicht, selbst wenn die heimische
Haftpflicht ein größeres Volumen hat. Teilkasko- und
Vollkasko-Versicherungen können weder für
Kurzzeitkennzeichen noch für Ausfuhrkennzeichen für
Kroatien abgeschlossen werden.
Tipp: Mit der Kurzzeitkennzeichen Versicherung der I.T.S. GmbH sind Sie bestens geschützt und sparen viel Geld. Download innerhalb von zwei Minuten – grüne Karte zum selbst drucken. Natürlich können Sie auch die Ausfuhrkennzeichen Versicherung bestellen.
Wichtige Rufnummern & Adressen
Notrufnummern
Notruf Polizei: 92 / 112Notarzt: 94 / 112
Feuerwehr: 93 / 112
ADAC-Notruf für Kroatien: +385 1 344 06 66
ADAC-Partnerclub
Hrvatski Autoklub (HAK)
Avenija Dubrovnik 44
HR 10010 Zagreb
Telefon: +385 1 661 19 99
Telefax: +385 1 662 31 11
www.hak.hr
Deutsche Botschaft
Ulica grada Vukovara 64
10000 Zagreb
Telefon: +385 1 6300 100
Telefax: +385 1 6155 536
bei Notfällen: +385 98 227 136 (SMS-fähig)
Zollbestimmungen

An der Grenze wird man bei der Kontrolle stets gefragt, ob man etwas zu verzollen hat. Durch den EU-Beitritt gelten die europäischen Zollbestimmungen. Das Auswärtige Amt rät, alle Waren anzumelden, selbst dann, wenn man diese nicht für zollpflichtig hält. Anzumelden sind:
- Barmittel: 10.000 Euro oder mehr
- Waffen und Munition
Waffen aller Art müssen bei der Grenzpolizei angemeldet werden. Sie werden in dem Reisedokument vermerkt. Dafür muss die deutsche Berechtigung für das Führen der entsprechenden Waffe vorgelegt werden. Diese muss ebenso wie der Reisepass eine Gültigkeit von mindestens noch drei Monaten haben. Für die Dauer des Aufenthalts erteilt die kroatische Grenzpolizei dann eine entsprechende Trageerlaubnis.
Routen nach Kroatien

Es gibt mehrere Möglichkeiten, mit dem Auto nach Kroatien zu
reisen. Erstes Transitland ist dabei meist Österreich. Hier
geht es entweder in Richtung Italien weiter, um von hier mit der
Fähre nach Kroatien zu fahren. Da Italien allerdings hohe
Mautgebühren verlangt, empfehlen sich zwei Routen
über Slowenien.
Man orientiert sich erstens in Richtung Linz, fährt von hier
weiter über Salzburg nach Karawanken, hält sich dann
in Richtung Ljubljana und passiert die Grenze zu Kroatien in
der Seehafenstadt Koper. Alternativ macht man sich von Linz in Richtung
Trieben auf den Weg, passiert Klagenfurt, Loibl, orientiert sich dann
in Richtung Ljubljana und passiert die Grenze wieder in Koper. So
umgeht man weitgehend alle Mautverpflichtungen außer in
Bosruck. Außerdem gilt die Route als stauunfällig.
Ein Teil der Strecke kann auch mit dem Autozug zurückgelegt
werden. Dieser fährt in Deutschland von Hamburg Altona sowie
von Düsseldorf ab und endet in Villach. Hier wechselt man in
den Zug nach Triest. Von dort fährt man idealerweise in
Richtung Koper weiter, um hier die Grenze zu überqueren.
Alternativ kann man sich auch aus Villach mit dem Auto auf den Weg
machen und Slowien wie beschrieben durchfahren.
Mautgebühren & Verkehrsregeln
In Kroatien wird eine Straßenmaut erhoben. Dabei gilt das
sogenannte geschlossene Mautsystem. Faktisch bedeutet dies, dass man
die Gebühren beim Verlassen der Straße zu bezahlen
hat. Pro Autobahn schwankt die Mauthöhe zwischen einem und 15
Euro. Eine Maut muss ebenfalls bezahlt werden, wenn man die
Brücke nach Krk sowie die Brücken Mirna-Viadukt und
Kr?ki most nutzt. Ebenfalls gebührenpflichtig ist der Tunnel
U?ka. Entscheidend für die Mautgebühren ist zudem
auch die Größe des jeweiligen Fahrzeugs. Dabei
werden diese in vier Kategorien (Zahl der Achsen sowie Höhe
des Fahrzeugs an der Vorderachse) eingeteilt. Ein Fahrzeug bis zu drei
Achsen mit über 1,30 Meter Höhe an der Vorderachse
muss beispielsweise durchschnittlich zehn Euro (Stand: 2013)
bezahlen. Bezahlt werden kann die Maut in Euro, Kuna oder mit
Kreditkarte.
Die Verkehrsregeln in Kroatien unterscheiden sich zum Teil deutlich von
den deutschen Bestimmungen. Es
gilt eine generelle 0,0 Promille Grenze. Zudem muss das
Licht ständig eingeschaltet sein. Außerdem gelten
allgemeine Höchstgeschwindigkeiten. Diese sind:
- Geschlossene Ortschaften: 50 Stundenkilometer
- Landstraßen: 80 Stundenkilometer
- Schnellstraßen: 100 Stundenkilometer
- Autobahnen: 130 Stundenkilometer
Bei einem Unfall muss zudem die Polizei alarmiert werden. Die Behörden müssen eine Bescheinigung über die Fahrzeugschäden ausstellen, denn ohne diese kann das Land nicht verlassen werden. Die sonstigen Verkehrsregeln sind mit denen in Deutschland weitestgehend identisch.
Wissenswertes

In Kroatien kann inzwischen fast überall mit Kreditkarte oder mit Euro gezahlt werden. Gerade bei einer KFZ Ausfuhr sollte man aber dennoch die Landeswährung Kuna mitführen, denn auf dem Land ist man doch immer wieder auf sie angewiesen. Die Pflicht für eine zusätzliche Krankenversicherung für das Ausland ist durch den EU-Beitritt wegfallen. Empfehlenswert bleibt sie aber dennoch. Dabei sollte man darauf achten, dass der zusätzliche Schutz auch einen Rücktransport nach Deutschland im Krankheitsfall bezahlt. Durch den EU-Beitritt können Bußgelder und Strafzettel jetzt auch in Deutschland eingetrieben werden.
Bei den Tankstellen sollte man sich vor der Abreise darüber informieren, welches die sogenannten "diensthabenden Tankstellen" sind. Diese liegen nur an den Hauptreiserouten und haben rund um die Uhr geöffnet. Alle anderen Tankstellen haben in der Sommersaison von 6 Uhr bis 22 Uhr, ansonsten von 6 Uhr bis 20 Uhr und teilweise auch nur bis 17 Uhr geöffnet.
Möglichkeiten der Rückreise
Die Rückreise kann man mit dem Flugzeug antreten. Flüge nach Deutschland starten aus Zagreb, Zadar, Dubrovnik, Pula, Osijek, Rijeka und Split.
Transitländer
Um nach Kroatien zu reisen, muss man Österreich, Slowenien oder Italien durchqueren. Alle Länder sind EU-Mitglied, weshalb es bei der Einreise keine Probleme gibt. Die Zollbestimmungen sind identisch. Mautpflichten bestehen für Österreich, Italien sowie für Slowenien.
Hinweis: Bitte beachten Sie, dass es in manchen Ländern zu Problemen mit dem Überführungskennzeichen / Kurzzeitkennzeichen kommen kann. Letztendlich ist dieses Nummernschild lediglich für die Überführung innerhalb Deutschlands gedacht, wird jedoch in großen Teilen Europas geduldet. In einigen Staaten kann es jedoch zu Bußgeldern bis hin zur Stilllegung des Fahrzeugs kommen, sodass wir Ihnen allgemein stets zur Nutzung eines Ausfuhrkennzeichens raten. Eine entsprechende Ausfuhrkennzeichen Versicherung finden Sie selbstverständlich ebenfalls zu günstigen Konditionen in unserem Online-Shop.
Sollten Sie sich unsicher sein, ob das Kurzzeitkennzeichen für Ihr Zielland die richtige Wahl ist, können Sie uns gerne kontaktieren.
Haftungsausschluss: Mit unserem Angebot möchten wir Ihnen die Möglichkeit bieten, sich bereits im Vorfeld ausführlich über das Zielland informieren zu können. Alle Informationen sind von uns nach bestem Wissen und Gewissen recherchiert und erfragt worden. Dennoch können wir Ihnen aufgrund sich ändernder Gesetze, Zollbestimmungen und Gegebenheiten keine Gewährleistung für die Informationen bieten. Wir möchten Sie bitten, sich bei Unsicherheit an das Auswärtige Amt oder anderweitige Institutionen zu wenden.
Mindestdeckungssummen in Kroatien
| Kategorie | Mindestdeckung |
|---|---|
| Personenschäden | 2.000.000 € |
| Sachschäden | 500.000 € |
| Länderkürzel | HR |
| Region | EU-Mitgliedsstaat |
Grüne Versicherungskarte gültig
Kroatien wird von der Grünen Versicherungskarte abgedeckt. Stellen Sie sicher, dass das Länderkürzel „HR" auf Ihrer Karte nicht durchgestrichen ist. Mehr dazu auf unserer Seite zur Grünen Versicherungskarte.
Wichtige Hinweise für Kroatien
Vor der Reise beachten
- • Prüfen Sie Ihre Grüne Versicherungskarte auf Gültigkeit für Kroatien (HR)
- • Für die Fahrt nach Kroatien ist ein Ausfuhrkennzeichen erforderlich
- • Führen Sie alle Fahrzeugdokumente (Zulassungsbescheinigung, Kaufvertrag) mit
- • Informieren Sie sich über länderspezifische Verkehrsregeln
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