Kfz-Überführung nach Finnland
Länderinformationen für Kurzzeitkennzeichen & Ausfuhrkennzeichen
Kfz-Überführung nach Finnland
Alle wichtigen Informationen für die Fahrzeugüberführung nach Finnland (FIN) — Versicherungsschutz, Deckungssummen und Kennzeichen-Empfehlung auf einen Blick.
Finnland bietet unbegrenzte Deckung für Personenschäden. Winterreifenpflicht von Dezember bis Februar.

Schon seit 1995 ist
Finnland vollwertiges Mitglied der Europäischen Union. Da der
skandinavische Staat zudem auch den Euro eingeführt hat,
gestaltet sich die KFZ-Ausfuhr in das Land aus Deutschland zumeist
recht unkompliziert. Bundesbürger dürfen Finnland
grundsätzlich für sechs Monate pro Jahr ohne
spezielles Visum besuchen. Genauso lange gilt auch das deutsche
KFZ-Kennzeichen. Bleibt das eigene Fahrzeug nicht länger in
dem nordeuropäischen Staat, ist eine Ummeldung nicht
notwendig. Soll sich der Wagen jedoch länger als ein halbes
Jahr in Finnland aufhalten, ist eine Anmeldung beim Zoll notwendig,
denn hier muss dann auch die Autosteuer des Landes entrichtet werden.
Bei einer einfachen KFZ-Ausfuhr genügt in der Regel ein
Kurzzeitkennzeichen für Finnland, denn fünf Tage
reichen meist aus. Wer sicher gehen möchte, kann sich auch
für ein Ausfuhrkennzeichen für Finnland entscheiden.
Denn das Kurzzeitkennzeichen soll zwar EU-weit gelten, doch faktisch
kommt es immer wieder zu Problemen, die mit einem Ausfuhrkennzeichen
effektiv umgangen werden können. Das Mitführen der
grünen Versicherungskarte ist zwar keine Pflicht, aber
empfehlenswert.
Einreisebestimmungen und Sicherheitshinweise

Deutsche können in Finnland
mit einem Personalausweis oder einem Reisepass einreisen. Sind Kinder
oder Jugendliche unter 16 Jahren bei der Einreise beteiligt, ist
für sie ein Kinderausweis mitzuführen.
Einträge im Kinderausweis der Eltern sind seit Juni 2012 nicht
mehr gültig. Für jedes Kind muss zwingend ein eigenes
Ausweisdokument mitgeführt werden. Trotz der Tatsache, dass
das Schengener Abkommen in Finnland seit 2001 gilt, muss jeder
Ausländer (also auch jeder Deutsche) stets ein
gültiges Ausweisdokument mit sich führen.
Ausländer, die länger als drei Monate in Finnland
bleiben, benötigen zwar kein Visum, müssen sich
allerdings bei der Polizei registrieren.
Der deutsche TÜV wird in Finnland grundsätzlich
anerkannt. Hier erfolgt die Fahrzeugkontrolle allerdings
jährlich. Es ist möglich, Fahrzeuge ohne
gültigen TÜV nach Finnland auszuführen, wenn
diese die "Sicherheitsüberprüfung" bestehen. Diese
wird beispielsweise von der DEKRA angeboten und ist eine "abgespeckte
Version des TÜVs". Das finnische Pendant für den
TÜV ist der katsastus.
Hinweis: Für Ihre Fahrt nach Finnland können Sie direkt bei uns die passende Kurzzeitkennzeichen Versicherung buchen. Reichen Ihnen fünf Tage nicht aus oder sind Sie sich unsicher, ob das Kennzeichen in Finnland akzeptiert wird, haben wir für Sie alternativ auch eine Ausfuhrkennzeichen Versicherung zu Top-Konditionen parat.
Wichtige Rufnummern und Adressen
Auswärtiges Amt: +49 (0)30 - 50 50 60
Polizei, Rettungsdienst und Feuerwehr: 112
ADAC Partner-Club: Automobil- und Touring-Club von Finnland (ATCF)
(Finnisch: Autoliitto)
Telefon: +358 (0)9 - 72 58 44 00
www.autoliitto.fi
Deutsche Botschaft
Krogiuksentie 4b
00340 Helsinki
Telefon: +358 (0)9 - 45 85 80
Telefax: +358 (0)9 - 45 85 82 58
E-Mail: info@helsinki.diplo.de
Finnische Botschaft
Rauchstraße 1
10787 Berlin
Telefon: +49 (0)30 - 50 50 30
Telefax: +49 (0)30 - 50 50 33 33
E-Mail: sanomat.ber@formin.fi
Zollbestimmungen für Finnland

Die Zollbestimmungen in
Finnland entsprechen den üblichen Regelungen der EU.
Für das Fahrzeug muss die Zulassungsbescheinigung Teil 1
mitgeführt werden. Das Gleiche gilt für einen
gültigen Versicherungsnachweis. Hierfür empfiehlt
sich die grüne Versicherungskarte. Ein gültiges
Kurzzeitkennzeichen für Finnland bzw. Ausfuhrkennzeichen
für Finnland übernimmt diese Aufgabe aber
ebenfalls.
Der Zoll in Finnland trägt den Namen Tulli. Wird das Fahrzeug
ständig nach Finnland eingeführt, muss ein
Einfuhrzoll entrichtet werden. Diese Aufgabe erledigt man am besten
direkt hinter der Grenze. Einwanderer müssen diesen allerdings
möglicherweise nicht zahlen. Dies gilt unter folgenden
Umständen:
- - Die Einwanderer haben weniger als ein Jahr in Finnland gelebt
- - Sie waren in dem Jahr vor dem Umzug kein Student
- - Die Einwanderer waren bereits seit geraumer Zeit die Hauptnutzer des Fahrzeugs
- - Es ist kein Verkauf des Autos geplant
Es empfiehlt sich, hierfür noch einmal genauer die
Informationen der Finnish Transport Safety Agency zu studieren. Diese
findet man unter trafi.fi/en/road. Alternativ können die
Informationen auch direkt von der finnischen Zollverwaltung abgerufen
werden. In diesem Fall wendet man sich am besten an:
National Board of Customs
Erottajankatu 2
00120 Helsinki
Telefon: +358 (0)9 - 61 41
Telefax: +358 20 492 2852
Postalisch kann die Behörde unter P.O.Box 512, 0000101
Helsinki erreicht werden.
Routen nach Finnland

Die einfachste Methode, um nach Finnland zu reisen, ist der Seeweg. Insbesondere dann, wenn man sich für ein Kurzzeitkennzeichen für Finnland entscheidet, ist diese Variante empfehlenswert, denn es ist zugleich die Schnellste. Startpunkt der KFZ-Ausfuhr ist in diesem Fall der Hafen von Lübeck-Travemünde. Von hier aus verkehren mehrmals am Tag Fähren nach Finnland. Diese laufen im Hafen von Helsinki ein. Eine Fahrt dauert durchschnittlich 25 Stunden - die Fahrzeit kann aber je nach Route und Fährunternehmen erheblich variieren. Man sollte sich deshalb vor der Abfahrt genau informieren.
Folgende Fährunternehmen bieten Verbindungen nach Finnland:
Finnlines - ferrycenter.fi
Superfast Fähren - tallinksija.com
Viking Line - vikingline.de
Scandlines - scandlines.de
Stena Line - stenaline.de
TT-Line - ttline.com

Auch zu Land kann man nach Finnland reisen, allerdings ist in diesem Fall das Ausfuhrkennzeichen für Finnland empfehlenswerter, weil die Fahrt doch einige Tage in Anspruch nehmen kann. Ratsam ist die Route über Dänemark und Schweden. Sie fahren dabei über Kopenhagen und anschließend weiter an der Küste der Ostsee über Tornio weiter nach Schweden. Von hier ist es eine Überlegung wert, mit einer Fähre weiter zu reisen. Von Stockholm aus verkehren beispielsweise regelmäßig Fähren. Ansonsten orientiert man sich in Richtung Torpin. Dies ist der erste finnische Ort. Die Fahrtstrecke hat eine Länge von 2150 Kilometer. Insbesondere im Winter ist eine sichere Fahrt nur bei Tag empfehlenswert, da Nachts Vereisungen insbesondere auf Landwegen drohen. Es ist deshalb ratsam, auf den Autobahnen zu bleiben.
Mautgebühren und Verkehrsregeln

Rechtsverkehr: Ja
Promillegrenze: 0,5
Öffentliche Verkehrsmittel haben immer Vorfahrt
Winterreifenpflicht: Von Dezember bis März
Lichtpflicht: Das ganze Jahr
Mitführpflicht: Warnwesten, Warndreieck, Verbandskasten
Unfälle: Pflicht zur Benachrichtigung der Polizei - auch bei
Unfällen mit Wildschäden
Telefonie: Nur mit einer Freisprecheinrichtung
Kinder bis 150 cm Körpergröße brauchen
einen Kindersitz
Höchstgeschwindigkeiten
Innerorts: 50 Stundenkilometer
Außerorts: 80 bis 100 Stundenkilometer
Autobahn: 120 Stundenkilometer
Die Tankstellen in Finnland haben an den Autobahnen und in den
Städten zumeist bis 20 Uhr, 22 Uhr oder rund um die Uhr
geöffnet. Es können die üblichen Benzinarten
getankt werden. In Finnland gibt es keine Mautgebühren.
Wissenswertes
Im Winter dürfen die Reifen ohne Probleme Spikes aufweisen, denn die Verkehrsbedingungen sind hart. Die Winterreifen sollten eine Profiltiefe von mindestens drei Millimetern aufweisen. Die Winterreifenpflicht dauert von Dezember bis März, kann aber auf weitere Monate von der Regierung ausgedehnt werden.
Rückreise
Grundsätzlich bestehen für die Rückreise natürlich die gleichen Möglichkeiten wie für die Hinreise. Empfehlenswert ist dabei der Seeweg. Alternativ kann zudem die Bahn oder das Flugzeug genommen werden. Vom Airport Helsinki-Vantaa fliegen täglich Maschinen nach Hamburg. In Frage kommen hierfür die Airlines Ryanair, Bluel und Airberlin. Der Flug dauert nicht länger als zwei Stunden.
Transitländer
Durchquert werden können Schweden und Dänemark. In beiden Ländern gibt es keine Maut für die Autobahn. Es kann allerdings sehr wohl sein, dass eine entsprechende Gebühr für Brücken und Tunnel entrichtet werden muss.
Hinweis: Bitte beachten Sie, dass es in manchen Ländern zu Problemen mit dem Überführungskennzeichen / Kurzzeitkennzeichen kommen kann. Letztendlich ist dieses Nummernschild lediglich für die Überführung innerhalb Deutschlands gedacht, wird jedoch in großen Teilen Europas geduldet. In einigen Staaten kann es jedoch zu Bußgeldern bis hin zur Stilllegung des Fahrzeugs kommen, sodass wir Ihnen allgemein stets zur Nutzung eines Ausfuhrkennzeichens raten. Eine entsprechende Ausfuhrkennzeichen Versicherung finden Sie selbstverständlich ebenfalls zu günstigen Konditionen in unserem Online-Shop.
Sollten Sie sich unsicher sein, ob das Kurzzeitkennzeichen für Ihr Zielland die richtige Wahl ist, können Sie uns gerne kontaktieren.
Haftungsausschluss: Mit unserem Angebot möchten wir Ihnen die Möglichkeit bieten, sich bereits im Vorfeld ausführlich über das Zielland informieren zu können. Alle Informationen sind von uns nach bestem Wissen und Gewissen recherchiert und erfragt worden. Dennoch können wir Ihnen aufgrund sich ändernder Gesetze, Zollbestimmungen und Gegebenheiten keine Gewährleistung für die Informationen bieten. Wir möchten Sie bitten, sich bei Unsicherheit an das Auswärtige Amt oder anderweitige Institutionen zu wenden.
Mindestdeckungssummen in Finnland
| Kategorie | Mindestdeckung |
|---|---|
| Personenschäden | Unbegrenzt |
| Sachschäden | 3.300.000 € |
| Länderkürzel | FIN |
| Region | EU-Mitgliedsstaat |
Grüne Versicherungskarte gültig
Finnland wird von der Grünen Versicherungskarte abgedeckt. Stellen Sie sicher, dass das Länderkürzel „FIN" auf Ihrer Karte nicht durchgestrichen ist. Mehr dazu auf unserer Seite zur Grünen Versicherungskarte.
Wichtige Hinweise für Finnland
Vor der Reise beachten
- • Prüfen Sie Ihre Grüne Versicherungskarte auf Gültigkeit für Finnland (FIN)
- • Für die Fahrt nach Finnland ist ein Ausfuhrkennzeichen erforderlich
- • Führen Sie alle Fahrzeugdokumente (Zulassungsbescheinigung, Kaufvertrag) mit
- • Informieren Sie sich über länderspezifische Verkehrsregeln
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