Beratungs- und Dokumentationsverzicht

Verbindliche Vereinbarung
Verzicht auf Einzelberatung
Elektronische Zustimmung

Die auf unserer Webseite bereitgestellten Informationen wurden sorgfältig aus öffentlich zugänglichen Internetquellen, durch den Einsatz von Künstlicher Intelligenz, aus Werbemaßnahmen, aus Schulungen sowie aus unserer langjährigen Geschäftserfahrung zusammengestellt.

Der Beratungs- und Dokumentationsverzicht tritt in Kraft, wenn der Kunde keine schriftliche Anweisung zu den gewünschten Tarifen erteilt. Die Auswahl der vorgeschlagenen Tarife erfolgt somit auf Basis einer EDV-Analyse, die günstigste Prämie berücksichtigt. Eine individuelle, auf die dem Kunden zugeschnittene Beratung über seine Versicherungssituation und seinen Versicherungsumfang ist nicht gewünscht und hat nicht stattgefunden.

Aus diesem Grund kann auch kein Beratungs- und Dokumentationsprotokoll erstellt werden. Eine persönliche Beratung hat nicht stattgefunden, die Auswahl und Nutzung hat der Kunde eigenverantwortlich über die Informationen des Vermittlers über seinen künftigen Versicherungsschutz und −Umfang getroffen, weshalb der Kunde auf eine Beratung und Dokumentation ausdrücklich verzichtet und dadurch möglicherweise nicht alle für die aktuelle Situation relevanten Informationen verzichtet. Somit gilt der Vertragsabschluss als nicht abschließend.

Wir übernehmen keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der bereitgestellten Inhalte. Jegliche Haftung für Schäden, die aus der Nutzung oder dem Vertrauen auf diese Informationen entstehen, ist ausgeschlossen.

Ohne Beratungsprotokoll können im Streitfall Ansprüche wegen fehlerhafter oder unterlassener Beratung gegenüber dem Vermittler nur eingeschränkt geltend gemacht werden.

Mit der Nutzung unserer Webseite und dem Verzicht auf ein Beratungsprotokoll erklären Sie sich ausdrücklich mit diesen Bedingungen einverstanden.

Der/Die Kunden/in bestätigte ausdrücklich sein Einverständnis mit den vorgenannten „Beratungs- und Dokumentationsverzicht“ durch Anklicken. Diese elektronische Zustimmung gilt als rechtsverbindliche Willenserklärung im Sinne einer handschriftlichen Unterschrift gleichgestellt. Die Zustimmung wurde protokolliert und ist für beide Parteien verbindlich.

Sollte eine Bestimmung unrichtig oder unwirksam sein, so ist diese unwirksame Bestimmung dem Sinne nach in eine wirksame Bestimmung zu ersetzen. Die Bedingungen des Beratungs- und Dokumentationsverzichtes werden durch die Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen hiervon nicht berührt und behalten ihre Gültigkeit.

Stand: 14.02.26