Kurzzeitversicherungen: Storno / Stornierung

Rechtliche Hinweise
Ablauf bei Stornierung
Kostenübersicht

Rechtliche Hinweise und Ablauf bei Stornierung

Bei kurzzeitigen Versicherungen besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht. Mit Abschluss des Kaufs wird die Anmeldung beim Gesamtverband der Versicherer (GdV) durchgeführt und die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) im zentralen System hinterlegt. Dadurch wird der Versicherungsschutz aktiviert und die eVB steht für die Zulassung bei Kfz-Zulassungsstellen bereit.

Die Versicherung ist personenbezogen und gilt nur für den vereinbarten Zeitraum. Prämie und Versicherungssteuer werden sofort nach Kauf abgeführt. Aufgrund der individuellen Ausstellung und der sofortigen Aktivierung ist eine Rückabwicklung mit erheblichem Aufwand und nicht unerheblichen Kosten verbunden, da die Beantragung beim GdV nicht erstattungsfähig ist.

Bestellen Sie bitte nicht, wenn Sie mit nachstehender Vereinbarung nicht einverstanden sind:

Das Gesetz schließt ein Widerrufsrecht für kurzzeitige Versicherungen aus!

Warum ist das so?

Mit dem Kauf der Versicherung wird der Versicherungsschutz beim GdV beantragt. Die Beantragung ist kostenpflichtig und wird durch die Übersendung der eVB bestätigt. Gleichzeitig wird die eVB im zentralen Computer für alle Kfz-Zulassungsstellen in Deutschland hinterlegt. Damit kann das Kurzzeitkennzeichen bzw. Ausfuhrkennzeichen für vier Wochen aktiviert und zugelassen werden.

Der Versicherungsabschluss ist individuell und speziell auf den Käufer zugeschnitten, und die Gültigkeit beträgt zehn Tage beim Zentralcomputer des GdV. Daher hat der Gesetzgeber das Widerrufsrecht für kurzzeitige Versicherungen generell ausgeschlossen.

Mit dem Kauf werden Prämie und Versicherungssteuer von uns abgeführt. Eine spätere Rückabwicklung ist deshalb mit erheblichem Arbeitsaufwand und nicht unerheblichen Kosten verbunden.

Arbeitsaufwand unmittelbar nach dem Kauf

  • Beantragung mit nicht erstattungsfähigen Kosten beim GdV
  • Abführung der Versicherungssteuer
  • Abführung der Versicherungsprämie an den Versicherer
  • Buchungskosten beim Steuerberater (nicht erstattungsfähig)
  • Provision bei PayPal oder sonstiges Inkassounternehmen (nicht erstattungsfähig)

Arbeitsaufwand bei Stornierung

  • Meldung/Stornierung beim GdV (erfolgt erst nach Ablauf der Aktivierungszeit bei allen Zulassungsstellen)
  • Meldung bei der Gesellschaft
  • Rückabwicklung der Zahlung beim Versicherer
  • Rückabwicklung der Versicherungssteuer
  • Erneute Buchungskosten beim Steuerberater
  • Verlust der Postgebühren bei Postversand
  • Bereits bei Kauf angefallene Kosten bei Zahlung durch PayPal oder andere Zahlungssysteme werden nicht rückerstattet, im Gegenteil, es entstehen weitere Kosten durch die Rückzahlung

Der kaufmännische Stornierungsaufwand übersteigt den Wert der gezahlten Prämie. Sollte dennoch ein außergewöhnlicher Grund vorliegen, sind wir bemüht, nach telefonischer Klärung eine Lösung zu finden.