Kfz-Überführung nach Deutschland
Länderinformationen für Kurzzeitkennzeichen & Ausfuhrkennzeichen
Kfz-Überführung nach Deutschland
Alle wichtigen Informationen für die Fahrzeugüberführung nach Deutschland (D) — Versicherungsschutz, Deckungssummen und Kennzeichen-Empfehlung auf einen Blick.
Innerhalb Deutschlands ist das Kurzzeitkennzeichen die günstigste und schnellste Lösung für Fahrzeugüberführungen.

Fahrzeugüberführungen in Deutschland werden Ihnen mit den von uns vorgestellten Kennzeichen und Versicherungen keinerlei Probleme bereiten. Das Kurzzeitkennzeichen wurde für den inländischen Gebrauch konzipiert und wird selbstverständlich in jedem Bundesland anerkannt. Die maximale Gültigkeit von fünf Tagen genügt, um ein Fahrzeug quer durch Deutschland zu überführen. Damit Sie dabei auf jeden Fall auf der richtigen Seite sind, haben wir für Sie alle wichtigen Informationen zusammengetragen. Sollten Sie Fragen haben, stehen Ihnen unsere Mitarbeiter sowohl über das Kontaktformular als auch über unsere Telefonnummer zu Verfügung.
Optik des Kurzzeitkennzeichens

Im Prinzip sieht das Kurzzeitkennzeichen - zumindest von den Dimensionen - wie ein ganz normales Kfz-Kennzeichen aus. Es besitzt auf der linken Seite das Stadtkürzel, das in Deutschland aus einem, zwei oder drei Buchstaben bestehen kann. Danach folgt eine zufällige Zahlenfolge, die in der Regel aus sechsstellig ist. Am rechten Rand weist das Kennzeichen eine gelbe Färbung mit drei übereinander stehenden Zahlen auf. Diese Zahlen stellen das Ablaufdatum dar. Steht dort also an oberster Stelle die 23, darunter die 12 und dann die 13, ist das Kennzeichen bis einschließlich dem 23.12.2013 gültig. Danach muss es aus dem deutschen Straßenverkehr verschwunden sein. Das gilt auch für öffentliche Parkplätze.
Vorteile des Kurzzeitkennzeichens
Das Kurrzzeitkennzeichen (auch als Kurzkennzeichen oder
Überführungskennzeichen bekannt) weist genau zwei
große Vorteile auf, von denen Sie bei der
Fahrzeugüberführung auf jeden Fall profitieren
können. Es ist bei der Zulassung weder an ein Fahrzeug
gebunden, noch wird für die Fahrt mit den Nummernschildern ein
gültiger TÜV benötigt. Das heißt,
Sie können prinzipiell jedes Fahrzeug von A nach B bringen.
Achten Sie dabei lediglich darauf, dass es verkehrssicher ist.
Unfälle aufgrund technischer Mängel hat der
Fahrzeughalter zu verantworten.
Für die Fahrzeugüberführung,
-überprüfung oder Probefahrt stehen Ihnen
verschiedene Optionen offen. Sie entscheiden schon beim Bestellvorgang
der Kurzzeitkennzeichen Versicherung, ob Ihr Kennzeichen einen Tag,
drei Tage oder gleich fünf Tage gültig sein soll.
Diese Information wird auf dem Server des Versicherungsverbunds
gespeichert und dann von der Zulassungsstelle aufgerufen.
Die Zulassung

Für die Zulassung benötigen Sie als in Deutschland
gemeldete Privatperson lediglich einen Personalausweis, die
elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) und etwas Geld
für Gebühr und Schilderprägung (insgesamt
etwa 30,- Euro, Stand:
2013). Wer keinen Personalausweis hat, kann auf einen
Reisepass mit Meldebestätigung in Deutschland
zurückgreifen. Sollte die
Fahrzeugüberführung durch ein Unternehmen
stattfinden, wird eine Gewerbeanmeldung oder ein Handelsregisterauszug
benötigt. Für Vereine ist ein Vereinsregisterauszug
von Nöten.
Im Zuge der Zulassung des Kurzzeitkennzeichens wird Ihnen ein
sogenannter roter Fahrzeugschein ausgehändigt. In diesem
befinden sich Ihre Fahrzeugdaten sowie der Stempel Ihrer
Kfz-Zulassungsbehörde. Auf der linken Seite finden sich freie
Zeilen, in denen dann später das zu
überführende Fahrzeug vermerkt wird. Achten Sie dabei
darauf, dass Sie einen nicht radierbaren Stift verwenden und die Daten
danach mit Ihrer Unterschrift bestätigen. Das
Kurzzeitkennzeichen ist nach Eintragung an das jeweilige Fahrzeug
gebunden - ein Wechsel ist nicht mehr möglich.
Verwendungsbestimmungen
Das Kurzzeitkennzeichen weist wenige Kriterien auf, die es zu
erfüllen gibt. Es ist lediglich darauf zu achten, dass das
für die Überführungs-, Probe- oder
Prüfungsfahrt gewünschte Fahrzeug bereits abgemeldet
ist. Autos, Lkws, Anhänger und andere Fahrzeuge
dürfen in Deutschland nicht doppelt zugelassen sein.
Außerdem gilt es darauf zu achten, dass das
Fahrzeug bei der normalen Kurzzeitkennzeichen Versicherung für
Deutschland lediglich über eine Haftpflichtversicherung
abgesichert ist. Heißt: Schäden am eigenen Auto
werden nicht bezahlt. Wenn Sie auf Nummer sicher gehen
möchten, lesen Sie bitte unseren Abschnitt zum Thema Kurzzeitkennzeichen Vollkasko.
Praktische Anwendungsbeispiele

Das Kurzzeitkennzeichen ist für viele Menschen interessant.
Besonders dann, wenn ein nicht zugelassenes Fahrzeug zur technischen Untersuchung gebracht werden muss oder eine Probefahrt ansteht, bei der
kein rotes Kennzeichen zur Verfügung steht. Aber auch der Autokauf
wird drastisch vereinfacht.
Haben Sie beispielsweise interessante Gebrauchtwagen in
einer anderen Stadt gefunden und möchten Sie eines dieser
Fahrzeuge kaufen, besorgen Sie sich ganz einfach bei der für Sie
zuständigen Zulassungsbehörde
einen Satz Kurzzeitkennzeichen. Kaufen Sie das Auto nun in der anderen
Stadt, können Sie es noch am gleichen Tag mitsamt der
Zulassungsbescheinigungen mitnehmen. Einfach die Daten in den roten Zulassungsschein eintragen und es kann
losgehen.
Auch für Hobby-Schrauber und Bastler ist das
Kurzzeitkennzeichen die ideale Lösung, wenn ein neues Bauteil
überprüft werden muss oder ein Treffen ansteht. Anstatt das Fahrzeug auf einem
Anhänger transportieren zu müssen, kann es alleine auf der
Straße bewegt werden. Nochmals der Hinweis: Der Fahrzeughalter ist für die
Verkehrssicherheit verantwortlich.
Vollkasko mit Kurzzeitkennzeichen
Die deutschen Versicherer sehen bei der Kurzzeitkennzeichen Versicherung nur eine Haftpflichtversicherung vor, die pro Unfall Personenschäden mit 7.500.000 Euro und Sachschäden mit 1.000.000 Euro deckt. Bei der Überführung eines Neuwagens oder eines besonders wertvollen Autos ist es ratsam, auf eine Vollkasko-Versicherung zurückzugreifen. Sollten Sie dies wünschen, können Sie sich telefonisch oder per E-Mail bei uns melden. Wir finden eine passende Lösung zu Top-Konditionen für Sie.
Die grüne Karte und das Ausland

Prinzipiell haben Sie mit dem Kurzzeitkennzeichen die
Möglichkeit, Deutschland zu verlassen und die Fahrt ins
Ausland anzutreten. In diesem Falle möchten wir uns jedoch von
einer konkreten Befürwortung distanzieren, da es
Länder gibt, die das Kurzzeitkennzeichen nicht akzeptieren bzw
tolerieren. Im Zweifelsfalle kann Ihr Fahrzeug stillgelegt werden, da
es über keine gültige Zulassung verfügt.
Erfahrungsgemäß haben beispielsweise besonders
Tschechien, Frankreich und Liechtenstein Probleme mit dem
Überführungskennzeichen. Wir empfehlen daher stets,
im Falle einer Auslandsreise auf das Ausfuhrkennzeichen samt
Versicherung zurückzugreifen.
In jedem Falle sollten Sie aber die grüne Versicherungskarte
mitführen. Diese dient im Ausland als Nachweis für
die Haftpflichtversicherung. Sie enthält alle abgedeckten
Länder. Sollte Ihr Reiseziel durchgestrichen sein,
müssen Sie hier an der Grenze jedoch eine
Anschlussversicherung kaufen. Auf der grünen Karte sind
außerdem die Versicherungsbüros der einzelnen
Länder vermerkt, an die Sie sich im Falle eines Unfalls wenden
können.
Verhalten bei Unfällen

Zunächst der Hinweis: Wenn Sie einen Unfall mit dem Kurzzeitkennzeichen haben, hat das keinen Einfluss auf Ihre normale Kfz-Versicherung. Schadenfreiheitsklassen bleiben bei dieser separat abgeschlossenen Versicherung unberührt. Außerdem gibt es keine Selbstbeteiligung, sodass Sie bei einem Unfall lediglich die Schäden am eigenen Auto zahlen müssen, sofern dies Sinn macht. Sollte es zu einem Verkehrsunfall kommen, halten Sie sich bitte zuerst an die geltenden Richtlinien. Oberste Priorität haben immer die Absicherung der Unfallstelle, das Rufen des Notdienstes und das Leisten von Erster Hilfe. Danach können Sie sich an das für sie zuständige Schadensbüro wenden. Ist der Unfall in Deutschland passiert, finden Sie dessen Telefonnummer auf Ihrer Versicherungspolice. Handelt es sich um einen Schaden im Ausland, finden Sie die Telefonnummer des jeweiligen Büros auf der Rückseite der grünen Versicherungskarte.
Mindestdeckungssummen in Deutschland
| Kategorie | Mindestdeckung |
|---|---|
| Personenschäden | 7.500.000 € |
| Sachschäden | 1.000.000 € |
| Länderkürzel | D |
| Region | EU-Mitgliedsstaat |
Grüne Versicherungskarte gültig
Deutschland wird von der Grünen Versicherungskarte abgedeckt. Stellen Sie sicher, dass das Länderkürzel „D" auf Ihrer Karte nicht durchgestrichen ist. Mehr dazu auf unserer Seite zur Grünen Versicherungskarte.
Wichtige Hinweise für Deutschland
Vor der Reise beachten
- • Prüfen Sie Ihre Grüne Versicherungskarte auf Gültigkeit für Deutschland (D)
- • Für innerdeutsche Fahrten ist das Kurzzeitkennzeichen ausreichend
- • Führen Sie alle Fahrzeugdokumente (Zulassungsbescheinigung, Kaufvertrag) mit
- • Informieren Sie sich über länderspezifische Verkehrsregeln
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