Kfz-Überführung nach Bosnien-Herzegowina
Länderinformationen für Kurzzeitkennzeichen & Ausfuhrkennzeichen
Kfz-Überführung nach Bosnien-Herzegowina
Alle wichtigen Informationen für die Fahrzeugüberführung nach Bosnien-Herzegowina (BIH) — Versicherungsschutz, Deckungssummen und Kennzeichen-Empfehlung auf einen Blick.
Bosnien-Herzegowina akzeptiert die Grüne Karte. An der Grenze können Kontrollen stattfinden.

Bosnien-Herzegowina ist
ein Staat im Süden von Europa und ging 1992 aus der Republik Bosnien und Herzegowina
hervor. Die Hauptstadt und zugleich auch die größte
Stadt des Landes ist Sarajevo. Das Staatsgebiet liegt
größtenteils im Dinarischen Gebirge und befindet
sich östlich vom Adriatischen Meer. Das Land wird als
parlamentarische Bundesrepublik von einem Minister regiert und ist
unter anderem auch Mitglied der Vereinten Nationen. Bosnien und
Herzegowina gilt des Weiteren auch als potenzieller Beitrittskandidat
für die Europäische Union (Stand: 2013). Als
Amtssprache kommen Bosnisch,
Serbisch und Kroatisch zum Einsatz.
Mit Deutsch werden Sie bei Ihrem Aufenthalt wahrscheinlich nicht weit
kommen. Eine Verständigung auf Englisch sollte jedoch
problemlos möglich sein. Bosnien-Herzegowina befindet sich auf
einer Gesamtfläche von 51.197 km² und wird von knapp
4,8 Millionen Menschen bewohnt. Im Osten grenzt das Land an Serbien, im
Südosten an Montenegro und im Südwesten, Norden und
Westen verläuft eine Grenze zu Kroatien. Als Währung
kommt die Konvertible Mark (BAM) zum Einsatz. Für einen Euro
bekommen Sie knapp 1,95 BAM (fester Wechselkurs, entspricht übrigens der
D-Mark). Als Hilfe für Ihre Kfz-Ausfuhr nach
Bosnien-Herzegowina möchten wir Sie sehr gerne mit allen
nötigen Informationen versorgen. Diese dürfen Sie
sich natürlich als PDF-Datei ausdrucken und mit auf Ihre Reise
nehmen.
Einreisebestimmungen und Sicherheitshinweise

Als deutscher Staatsbürger
dürfen Sie in Bosnien-Herzegowina entweder mit Ihrem Reisepass oder
mit Ihrem Personalausweis einreisen. Beide Dokumente
müssen zumindest für die Dauer Ihres Aufenthaltes
aber noch ihre Gültigkeit besitzen. Für die Einreise
reicht auch unter Umständen ein vorläufiger Reisepass
aus, während ein vorläufiger Personalausweis in der
Regel nicht akzeptiert wird. Die gleichen Regeln gelten auch
für Bürger aus einem der Schengener Staaten. Als
ausländischer Staatsangehöriger müssen Sie
sich, falls Sie länger als 24 Stunden im Land bleiben
möchten, bei einer Polizeibehörde melden.
Für die Einreise mit dem Kraftfahrzeug benötigen Sie
alle wichtigen Unterlagen (Führerschein und
Zulassungsbescheinigung Teil II) und müssen auch die grüne Versicherungskarte
mit sich führen. Bei eventuellen Kontrollen sollten Sie die
geforderten Dokumente ohne Probleme vorzeigen können. Möchten Sie für
Ihr für Ihre Kfz-Überführung nach
Bosnien-Herzegowina ein Kurzzeitkennzeichen verwenden, so kann dies zu
Problemen führen. Sollte das Kennzeichen nicht
toleriert werden, so müssen Sie mit Bußgeld oder
schlimmstenfalls einer Beschlagnahmung rechnen. Benutzen Sie aus diesem
Grund zur Sicherheit lieber ein Ausfuhrkennzeichen, so kann Ihnen
nichts passieren.
Bei Ihrer Kfz-Ausfuhr nach Bosnien-Herzegowina sollten Sie auf jeden
Fall darauf achten, dass Sie ausschließlich befestigte
Straßen benutzen. Für viele Gebiete besteht immer
noch akute Minengefahr. Des Weiteren sollten Sie am besten auf
Nachtfahrten verzichten, denn viele Straßen befinden sich in
einem schlechten Zustand oder sind ungenügend markiert.
Beachten Sie diese Sicherheitshinweise, so sind die Einreise und der
Aufenthalt im Großen und Ganzen problemlos möglich.
Hinweis: Möchten Sie ein Kraftfahrzeug nach Bosnien-Herzegowina ausführen, so bieten wir Ihnen gerne eine günstige sowie sichere Kurzzeitkennzeichen Versicherung an. Für einen etwas längeren Aufenthalt haben wir auch eine sichere und kostengünstige Ausfuhrkennzeichen Versicherung für Sie in unserem Angebot.
Wichtige Rufnummern und Adressen
Auswärtiges Amt: +49 (0)30 - 814 712 10
Polizei: 92
Notarzt: 94
ADAC Partner-Club,
BIHAMK: +387 (0) - 33 212 772
Deutsche Botschaft
Botschaft der Bundesrepublik Deutschland
Skenderija 3
71000 Sarajewo
Zollbestimmungen für Bosnien und Herzegowina
Bei der Einfuhr von Devisen nach Bosnien-Herzegowina können Sie diese deklarieren, sind aber gesetzlich nicht dazu verpflichtet. Sollten Sie Waffen mit sich führen, so dürfen Sie die Grenze nicht passieren. Das Gleiche gilt natürlich auch für die Einfuhr von illegalen Waren. Die weiteren Regelungen für Alkohol und Tabak entsprechen denen der Europäischen Union, auf besondere Zollvorschriften müssen Sie nicht achten. Sicherheitshalber sollten Sie sich dennoch beim Auswärtigen Amt oder der Botschaft von Bosnien-Herzegowina über etwaige Änderungen informieren.
Routen nach Bosnien-Herzegowina

Für die
Überführung von Deutschland nach Bosnien-Herzegowina
stehen Ihnen einige Routenoptionen zur Verfügung.
Möchten Sie zum Beispiel von Berlin aus in die Hauptstadt
Sarajevo fahren, so bieten sich zwei Routen an. Bevorzugen Sie den
kürzesten Weg, so fahren Sie als Erstes in Richtung der A113
nach Dresden und wechseln dann auf die A13. Nehmen Sie als
Nächstes die A4 und wechseln danach auf die A17 Richtung Prag
(Tschechien). Nehmen Sie von dort aus die 1 Richtung Brno und dann auf
die 2 nach Bratislava (Slowakei). Weiter geht es auf die E60 Richtung
Budapest (Ungarn). Folgen Sie danach der E73 und überqueren
Sie nach Mohacs die Grenze nach Kroatien. Fahren Sie auf der E73 weiter
und fahren Sie bei Zubanja über die Grenze nach
Bosnien-Herzegowina. Folgen Sie als Letztes der M-1-8, bis Sie in
Sarajevo angekommen sind. Insgesamt müssen Sie mit 14 bis 15
Stunden Fahrt rechnen.
Möchten Sie so wenig Länder wie möglich
passieren, so fahren Sie von Berlin aus die A9 Richtung Leipzig und
dann weiter Richtung Hof. Folgen Sie der A93 Richtung Regensburg und
Prag und wechseln dann auf die A3 in Richtung Passau.
Überqueren Sie die Grenze nach Österreich und folgen
dort der A9 Richtung Graz. Passieren Sie vor Maribor die Grenze nach
Slowenien und fahren dann erst auf die A4 und dann auf die A2 Richtung
Zagreb (Kroatien). Nehmen Sie die A3 und folgen Sie der
Straße in Richtung Slavonski Brod. Überqueren Sie
die Grenze nach Bosnien-Herzegowina und fahren dort weiter auf M-17
nach Sarajevo. Von München aus fahren Sie natürlich
direkt über Österreich und müssen nicht erst
durch Tschechien oder andere Länder. Insgesamt dauert die
Fahrt 10 bis 11 Stunden.
Mautgebühren und Verkehrsregeln

Für die Kfz-Ausfuhr nach Bosnien-Herzegowina müssen
Sie mit einigen Mautgebühren rechnen, denn Sie fahren gleich
durch mehrere Länder. Gebühren für die
Nutzung der Autobahnen und/oder Schnellstraßen bezahlen Sie
in Kroatien, in Ungarn (E-Vignetten-System), in der
Slowakischen Republik, in Österreich, in Slowenien und in
Tschechien. Auch in Bosnien-Herzegowina werden für die Nutzung
kilometerabhängige Gebühren fällig.
Im Straßenverkehr gilt eine Alkoholgrenze von 0,5 Promille
und Sie müssen zu jeder Zeit mit Abblendlicht fahren. In
Ortschaften dürfen Sie 60 km/h und außerorts 80 km/h
fahren. Auf Schnellstraßen gilt maximal 100 km/h und auf
Autobahnen dürfen Sie höchstens 130 km/h schnell
sein. Verkehrsvergehen
werden in Bosnien-Herzegowina streng bestraft und bei
Unfällen müssen Sie besonders aufpassen. Kommt es zu
einem Personenschaden, so droht Ihnen in den meisten Fällen
nicht nur eine Geld- sondern auch direkt eine Haftstrafe.
Wissenswertes
Als Abwechslung zur Kfz-Ausfuhr können Sie einige Sehenswürdigkeiten in verschiedenen Ländern besichtigen. In der Hauptstadt Sarajevo finden Sie auch eine reichhaltige Auswahl an interessanten Orten, Bauten und Plätzen. Besonders beeindruckend ist die älteste und vollständig erhaltene Moschee des Landes. In der türkischen Altstadt sollten Sie sich den Ba arija-Platz, das alte Rathaus und den Attentats-Schauplatz von 1914 (Der Auslöser des Ersten Weltkriegs) ansehen. In der ganzen Stadt finden Sie mehrere religiöse Bauwerke, verschiedene Museen und interessante Plätze. Im Stadtpark JEZERO können Sie sich entspannen und ein Stück Natur genießen. Weitere Städte, die einiges an Sehenswürdigkeiten zu bieten haben, sind vor allem Mostar und Banja Luka.
Rückreise
Die Rückreise von Bosnien-Herzegowina sollten Sie, wenn möglich, mit dem Flugzeug antreten, denn so sparen Sie sich sehr viel Zeit. Insgesamt gibt es vier internationale Flughäfen: In Banja Luka, Mostar, Tuzla und Sarajevo. Es gibt unter anderem Direktflüge nach Frankfurt und Köln und die Flugdauer liegt bei ca. 1.5 Stunden. Alternativ können Sie sich mit dem Zug über Zagreb nach Deutschland gelangen, benötigen aber um einiges länger.
Transitländer
Je nachdem, für welche Route Sie sich entscheiden, passieren Sie verschiedene Transitländer. Zu diesen zählen: Kroatien, Österreich, Tschechien, Ungarn, Slowakei und Slowenien.
Hinweis: Bitte beachten Sie, dass es in manchen Ländern zu Problemen mit dem Überführungskennzeichen / Kurzzeitkennzeichen kommen kann. Letztendlich ist dieses Nummernschild lediglich für die Überführung innerhalb Deutschlands gedacht, wird jedoch in großen Teilen Europas geduldet. In einigen Staaten kann es jedoch zu Bußgeldern bis hin zur Stilllegung des Fahrzeugs kommen, sodass wir Ihnen allgemein stets zur Nutzung eines Ausfuhrkennzeichens raten. Eine entsprechende Ausfuhrkennzeichen Versicherung finden Sie selbstverständlich ebenfalls zu günstigen Konditionen in unserem Online-Shop.
Sollten Sie sich unsicher sein, ob das Kurzzeitkennzeichen für Ihr Zielland die richtige Wahl ist, können Sie uns gerne kontaktieren.
Haftungsausschluss: Mit unserem Angebot möchten wir Ihnen die Möglichkeit bieten, sich bereits im Vorfeld ausführlich über das Zielland informieren zu können. Alle Informationen sind von uns nach bestem Wissen und Gewissen recherchiert und erfragt worden. Dennoch können wir Ihnen aufgrund sich ändernder Gesetze, Zollbestimmungen und Gegebenheiten keine Gewährleistung für die Informationen bieten. Wir möchten Sie bitten, sich bei Unsicherheit an das Auswärtige Amt oder anderweitige Institutionen zu wenden.
Mindestdeckungssummen in Bosnien-Herzegowina
| Kategorie | Mindestdeckung |
|---|---|
| Personenschäden | 350.000 € |
| Sachschäden | 175.000 € |
| Länderkürzel | BIH |
| Region | Europäisches Land (nicht EU) |
Grüne Versicherungskarte gültig
Bosnien-Herzegowina wird von der Grünen Versicherungskarte abgedeckt. Stellen Sie sicher, dass das Länderkürzel „BIH" auf Ihrer Karte nicht durchgestrichen ist. Mehr dazu auf unserer Seite zur Grünen Versicherungskarte.
Wichtige Hinweise für Bosnien-Herzegowina
Vor der Reise beachten
- • Prüfen Sie Ihre Grüne Versicherungskarte auf Gültigkeit für Bosnien-Herzegowina (BIH)
- • Für die Fahrt nach Bosnien-Herzegowina ist ein Ausfuhrkennzeichen erforderlich
- • Führen Sie alle Fahrzeugdokumente (Zulassungsbescheinigung, Kaufvertrag) mit
- • Informieren Sie sich über länderspezifische Verkehrsregeln
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